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    Neue Corona Regeln – 3G am Arbeitsplatz

    seit Ende Nov. 2021 gilt 3G am Arbeitsplatz

    Unsere Software ist für die Erstellung von Testbescheinigungen für betriebliche Selbsttests unter Aufsicht geeignet (sog. Arbeitgeber-Zertifikate).

    Alle korrekt erstellten Arbeitgeber-Zertifikate für Ihre Mitarbeiter/-innen gelten auch im Rahmen der 3G-Regelung in anderen Bereichen (Restaurant, Frisör, öffentlicher Nahverkehr etc.)

    Letztes Update: 16.02.2022 – Der Artikelinhalt ist weiterhin gültig.
    —-
    Seit dem 24.November 2021 gilt die 3G-Regelung am Arbeitsplatz.

    coZERT Arbeitgeber-Zertifikate sind weiterhin gültig.

    Die einfachste Form, wie ein Unternehmen seinen Mitarbeitern bzw. Mitarbeiterinnen einen Corona-Test inklusive einer 24-Stunden gültigen Bescheinigung anbieten kann ist ein

    Selbsttest unter Aufsicht

    • Mehr Infos dazu finden Sie hier!

    Unternehmen müssen seit dem 24.November 2021 prüfen, ob ihre Beschäftigten

    • geimpft, genesen (GE) oder
    • ungeimpft (UG)

    sind.

    Falls ein Ungeimpften-Status (UG-Status) vorliegt, oder falls die Person keine Angaben zu ihrem Status machen möchte, ist der/die Beschäftigte verpflichtet, täglich vor Arbeitsbeginn einen aktuellen negativen Corona-Test vorzulegen (Ausnahmen gelten z.B. im Homeoffice).

    • Als gültige Tests gelten die PoC-Schnelltests, wie sie von den offiziellen Teststellen bzw. Testzentren ausgestellt werden.
    • Alternativ können aber auch die sogenannten „Arbeitgeberzertifikate“ verwendet werden, also die betrieblichen „Selbsttests unter Aussicht“.  Mehr Infos dazu finden Sie hier!

    Sind die Arbeitgeber-Zertifikate für Mitarbeiter/-innen auch im Rahmen der 3G-Regel gültig?

    • Ja, gemäß der Webseite des Bundesgesundheitsministeriums sind die Zertifikate einer korrekt durchgeführten betrieblichen Testungen auch als 3G-gültiger Testnachweis anerkannt.
    • Dort steht (03.12.2021) u.a.: „Ein 3G-gültiger Testnachweis kann vom Arbeitgeber dann ausgestellt werden, wenn die zugrundeliegende Testung im Rahmen der betrieblichen Testung durch Personal erfolgt, das die dafür erforderliche Ausbildung oder Kenntnis und Erfahrung besitzt. Es gilt ein Vier-Augen-Prinzip, d.h. die Testung muss von einer dritten Person durchgeführt oder vor Ort überwacht werden.“
    • Siehe hier: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/nationale-teststrategie/faq-covid-19-tests.html

    Weitere Informationen zum Thema finden Sie zum Beispiel auf der
    Webseite des Bundesministerium für Arbeit und Soziales.:

    Hier Screenshots vom 22.11.2021 von der Webseite des bmas.de

    Quelle für beide obigen Screenshots: https://www.bmas.de/DE/Corona/Fragen-und-Antworten/Fragen-und-Antworten-Infektionsschutzgesetz/faq-infektionsschutzgesetz.html (Stand: 22.11.2021)

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    Wir treffen vielfältige Maßnahmen, damit Ihre Daten bei uns sicher sind. Unser Serverstandort ist Deutschland und alle Webseiten sind per HTTPS/SSL verschlüsselt.

    ÜBER coZERT

    Der Onlineservice coZERT unterstützt bei der Erstellung und Verwaltung von Nachweisen und Zertifikaten für alle Arten von Covid-19-Tests bzw. Corona-Tests.

    Geeignet für Unternehmen und Organisationen, die eigene Mitarbeiter testen müssen und für zugelassene Testcenter.

    Für die private Nutzung offeriert coZERT mit Selbst-Zertifikat.de die kostenfreie Möglichkeit ein eigenes Selbst-Zertifikat für einen Zuhause durchgeführten Corona-Selbst-Tests zu erstellen.

    KONTAKT

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    1516 Consulting GmbH
    Annenstrasse 8
    D-27472 Cuxhaven

    Email: info@cozert.com

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