Unternehmen dürfen Corona-Test-Zertifikate selber erstellen
Arbeitgeber dürfen offizielle Corona-Test-Zertifikate für Ihre Beschäftigten erstellen.
Dienstleister dürfen offizielle Corona-Test-Zertifikate für Ihre Kundschaft erstellen.
Quellen und Rechtshinweis
Die Gesetze, Verordnungen und Bestimmungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie sind vielfältig und in Teilen nicht bundeseinheitlich geregelt.
In diesem Blogbeitrag möchten wir versuchen, die aktuellen Regelungen zur Thematik „Dokumentation der Testergebnisse“ zusammenzufassen (Stand: Letztes Update: 16.02.2022).
Als Grundlage und Basis dienen uns dazu u.a. das
- Infektionsschutzgesetzt (IfSG) (sowie
- ergänzende Dokumente, die hier auf der Seite des Robert Koch-Institut verlinkt sind), die
- Coronavirus-Testverordnung (TestV) des
- Bundesministerium für Gesundheit, die
- SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) des
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales, die
- COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV) sowie die
- Regelungen der einzelnen Bundesländer, die wir weiter unten jeweils verlinken.
Rechtshinweis: Dies ist nur eine Momentaufnahme, in der aktuellen Zeit können unsere hier aufgeführten Informationen schnell wieder überholt sein. Wir werden die Informationen unregelmässig aktualisieren und versuchen Sie somit stets aktuell zu halten. Bitte beachten Sie, dass wir keine Haftung übernehmen. Unsere Informationen dienen lediglich einer Schnellübersicht; verbindlich gültig sind nur die jeweiligen Gesetzte und Verordnungen.
Falls Sie Fehler finden oder uns weitere Informationen übersenden möchten oder eine Rückfrage haben, senden Sie uns gerne eine Email an info@cozert.com
Offizielle Corona-Tests dürfen nicht nur von zugelassenen Testzentren, Arztpraxen, Apotheken usw. durchgeführt und bescheinigt werden, sondern von fast allen Firmen und Unternehmen in Deutschland.
Kleine und mittelgroße Unternehmen sowie Konzerne dürfen
Arbeitgeber-Zertifikate für Mitarbeiter/-innen ausstellen.
Die einfachste Form, wie ein Unternehmen seinen Mitarbeitern bzw. Mitarbeiterinnen einen Corona-Test inklusive einer 24-Stunden gültigen Bescheinigung anbieten kann ist ein
Selbsttest unter Aufsicht
- Hierbei muss zunächst vom Unternehmen mind. eine „Fachperson“ benannt werden, die für die Beaufsichtigung der Selbsttests zuständig ist. Dieses Fachperson muss zuverlässig und qualifiziert sein. Je nach Bundesland gibt es dafür unterschiedliche Bezeichnungen und unterschiedliche Anforderungen. Die Schulung kann i.d.R. durch ein entsprechendes Schulungsvideo (wie z.B. hier Schulungsvideo vom Bundesland Hamburg auf YouTube (8:20 Min)) und das Studium der Packungsbeilage des verwendeten Tests erfolgen. Die Schulung (Art und Umfang) ist zu dokumentieren (dafür ist in der coZERT Software ein entsprechendes Feld vorgesehen).
- Die Person, die sich testen möchte, muss ein Mitarbeiter bzw. eine Mitarbeiterin des Unternehmens sein und einen zugelassenen Selbsttest (Eigentest) verwenden. Aktuell sind über 60 solcher Corona-Selbsttests zugelassen. Diese können sowohl in Apotheken, als auch beim Discounter oder anderen Lieferanten erworben werden. Die Liste zugelassener Test finden Sie auf der Seite des BfArM und natürlich auch in unserer coZERT Anwendung.
- Der Test (zum direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2) wird dann durch den Mitarbeiter/in selber durchgeführt und von der Fachperson beaufsichtigt und das Ergebnis dokumentiert. Für die Dokumentation stellen die einzelnen Bundesländer jeweils eigene Musterzertifikate zur Verfügung. Neben dem coZERT-Standard-Zertifikat, das verwendet werden kann, falls das Testergebnis deutschlandweit benutzt werden soll, können Sie in unserer Software auch die einzelnen Arbeitgeber-Test-Zertifikate der jeweiligen Bundesländer auswählen. Dieses empfehlen wir, wenn das Testzertifikat lediglich in dem Bundesland, wo es ausgestellt wurde, benötigt wird.
- Die coZERT Software unterstützt Sie nicht nur bei der Erstellung des 24-Stunden gültigen Zertifikats sondern verschickt dieses (auf Wunsch) automatisch per Email als PDF an den/die Mitarbeiter/in. Mittels des auf dem Zertifikat aufgedruckten QR-Codes können Dritte (z.B. in der Gastronomie, beim Frisör usw.) das Zertifikat einfach auf ihrem Smartphone öffnen.
Seit kurzer Zeit dürfen Unternehmen auch
Dienstleister-Zertifikate für Kunden und Kundinnen ausstellen.
Dienstleister und andere Firmen, die den Corona-Schutzmaßnahmen unterworfen sind, dürfen (gemäß § 2 Nr. 7 a) SchAusnahmeV) ihren Kunden/-innen anbieten, dass diese sich vor Ort selber auf Corona testen. Dieser Test muss unter Aufsicht stattfinden und kann dann anschliessend durch einen gültigen Testnachweis zertifiziert werden.
Die Anforderungen und das Vorgehen für die Dienstleister-Zertifikate sind analog zu dem oben beschriebenen „Selbsttest unter Aufsicht“ für die Arbeitgeber-Zertifikate.
Die coZERT Software kann also auch bei der Erstellung der Test-Zertifikate für Ihre Kundschaft, sowie für Gäste, Teilnehmer, Mitglieder, Klienten, Patienten, Mandanten usw. eingesetzt werden.
Hinweis: Am 29.09.2021 haben wir erfahren, dass diese Dienstleister-Zertifikate für Kunden/-innen leider nicht für den Zutritt zu anderen Betrieben gelten. Das bedeutet, Firmen können Ihre Kunden/-innen zwar selber per „Selbsttest unter Aufsicht“ testen, damit diese dann die Dienstleistung in Anspruch nehmen können (z.B. im Frisörsalon, Yogastudio usw.). Darüber soll dann auch – aus Beweisgründen – ein Zertifikat erstellt werden, aber dieses Zertifikat darf dann nicht woanders eingesetzt werden.
Die Regelungen für die Mitarbeiter/-innen (also für die oben beschriebenen Arbeitgeberzertifikate) werden dagegen nicht eingeschränkt. Diese Arbeitgeberzertifikate sind weiterhin 24 Stunden in ganz Deutschland gültig.
DATENSCHUTZ
Wir treffen vielfältige Maßnahmen, damit Ihre Daten bei uns sicher sind. Unser Serverstandort ist Deutschland und alle Webseiten sind per HTTPS/SSL verschlüsselt.
ÜBER coZERT
Der Onlineservice coZERT unterstützt bei der Erstellung und Verwaltung von Nachweisen und Zertifikaten für alle Arten von Covid-19-Tests bzw. Corona-Tests.
Geeignet für Unternehmen und Organisationen, die eigene Mitarbeiter testen müssen und für zugelassene Testcenter.
Für die private Nutzung offeriert coZERT mit Selbst-Zertifikat.de die kostenfreie Möglichkeit ein eigenes Selbst-Zertifikat für einen Zuhause durchgeführten Corona-Selbst-Tests zu erstellen.
KONTAKT
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1516 Consulting GmbH
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Email: info@cozert.com