Neue Corona Regeln
seit 20.März 2022
Corona-Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz sind nun Unternehmenssache.
Die wichtigsten Corona-Schutzmaßnahmen aus der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung sind seit dem 20.März 2022 nicht mehr gesetzlich vorgeschrieben, sondern sollen nun von den Unternehmen selber im Rahmen des betrieblichen Hygienekonzeptes festgelegt werden.
Das bedeutet, jedes Unternehmen entscheidet somit selber, auf Grundlage der betrieblichen Gefährdungsbeurteilungen, welche Schutzmaßnahmen im eigenen Betrieb gelten, um die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten.
Die 3-G-Pflicht am Arbeitsplatz entfällt damit ebenso wie die Verpflichtung, kostenlose Tests zur Verfügung zu stellen. Auch die Maskenpflicht und Verpflichtung zum Homeofficeangebot entfallen nun für die Arbeitgeber.
Der Arbeitgeber hat somit das Recht und Verpflichtung, die für seinen Betrieb am besten geeigneten Corona-Schutzmaßnahmen festzuschreiben. Die betrieblichen Regelungen können somit teilweise im Widerspruch zu den Regelungen stehen, die für den privaten Bereich gelten.
Unternehmen sind weiterhin verpflichtet, die Beschäftigten im Rahmen der Unterweisung über die Gesundheitsgefährdung bei einer möglichen Covid-19-Erkrankung aufzuklären und müssen weiterhin die Maßnahmen der Bundesregierung für die Schutzimpfung gegen Corona fördern, daher besteht die Verpflichtung, Arbeitnehmer/-innen für Impftermine freizustellen.
Die neuen Regelungen gelten bis zu 25.Mai 2022. Wie es danach weitergeht, bleibt abzuwarten.
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