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    Neue Corona Regeln

    seit 01.Okober 2022

    Infos zu den aktuellen Corona-Schutzmaßnahmen

    Die neue Corona Schutzverordnung ab 01. Oktober 2022

    Der nachfolgende Text beantwortet Fragen und Punkte wie :

    • Gibt es noch eine Maskenpflicht?
    • Wie steht es um Testzertifikate?
    • Was Arbeitgeber sonst noch beachten sollten.

    Mit 01. Oktober 2022 bis voraussichtlich 7. April 2023 tritt eine neue Verordnung hinsichtlich Schutz vor Coronainfektionen in Kraft. Einiges wurde bundesweit geregelt, doch viele Maßnahmen sind den einzelnen Bundesländern überlassen. Generell gilt mehr Selbstbestimmtheit, aber damit auch mehr Selbstverantwortung für Betriebe und Unternehmer/-innen.

    Ab Oktober gilt bundesweit eine FFP2-Maskenpflicht im Fernverkehr mit Bussen und Bahn, in Arztpraxen, bei Therapeut/-innen und Heilberuflern sowie in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen.

    Zusätzlich haben die Landesregierungen die Möglichkeit – je nach Pandemiegeschehen – in Stufen zu reagieren. So wäre dann auch eine FFP2-Maskenpflicht für den öffentlichen Nahverkehr, für Innenräume von Restaurants, Bars, aber auch Kultureinrichtungen und Sportstätten per Verordnung möglich. Auch für Schüler/-innen ab der 5. Klasse könnte so wieder zumindest eine medizinische Maske vorgeschrieben werden. Sollte sich die Lage verschlechtern, dann steht es den Ländern frei, auch für Außenveranstaltungen Maskenpflicht zu verordnen.

    Etwas weniger umfangreich sind die Verpflichtungen und Empfehlungen für zertifizierte Tests. Dennoch gilt bundesweit die Testpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Das betrifft nicht nur medizinisches Personal, sondern alle Angestellten und zusätzlich alle Besucher/-innen!

    Auch bezüglich Testungen dürfen die einzelnen Bundesländer individuell entscheiden. Bereits ab Stufe 1 ist eine Testung inkl. offizieller Testzertifikate für Personen in Schulen, Kitas und Gemeinschaftseinrichtungen durchaus eine Option für eine verpflichtende Maßnahme.

    Arbeitgeber/-innen sollten inzwischen mit präventiven Maßnahmen wie einem gut durchdachten Hygienekonzept vertraut sein. Dieses Konzept soll die Übertragung nicht nur während der Arbeitszeit, sondern auch in Pausenzeiten verhindern. Maßnahmen wie Abstandsregelung, Handhygiene und Lüften zählen unter anderem dazu.

    Weiterhin gilt die Freistellung für Schutzimpfungen während der Arbeitszeit, aber auch das ist nicht neu.

    Zudem müssen allen Beschäftigten regelmäßig und kostenfrei zertifizierte Testungen ermöglicht werden. Die Empfehlung bzgl. Häufigkeit liegt hier vor allem in den Wintermonaten bei ein- bis zweimal pro Woche.

    Die neuen Regelungen gelten bis vorerst 07. April 2023. Über spezifische Regelungen in den einzelnen Bundesländern werden wir Sie auf dieser Webseite informieren.

    Mit unserer Softwarelösung coZERT kommen Sie und Ihre Angestellten gut durch den Winter.

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    Wir treffen vielfältige Maßnahmen, damit Ihre Daten bei uns sicher sind. Unser Serverstandort ist Deutschland und alle Webseiten sind per HTTPS/SSL verschlüsselt.

    ÜBER coZERT

    Der Onlineservice coZERT unterstützt bei der Erstellung und Verwaltung von Nachweisen und Zertifikaten für alle Arten von Covid-19-Tests bzw. Corona-Tests.

    Geeignet für Unternehmen und Organisationen, die eigene Mitarbeiter testen müssen und für zugelassene Testcenter.

    Für die private Nutzung offeriert coZERT mit Selbst-Zertifikat.de die kostenfreie Möglichkeit ein eigenes Selbst-Zertifikat für einen Zuhause durchgeführten Corona-Selbst-Tests zu erstellen.

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